Steuern und Sozialversicherungen beim Handel mit LEGO® in der Schweiz: Ein Überblick
Der Kauf und Verkauf von LEGO® ist längst nicht mehr nur ein Hobby, sondern für viele eine Möglichkeit, Geld zu verdienen. Doch ab wann wird das eigentlich steuerlich relevant? Und worauf musst du achten, wenn du LEGO®-Sets verkaufst?

Wenn du regelmässig LEGO®-Sets verkaufst und damit Gewinne erzielst, kann dein Hobby steuerlich und sozialversicherungstechnisch relevant werden. Hier klären wir, was das für dich bedeutet – mit einem Beispiel, das die wichtigsten Aspekte veranschaulicht.
Privatverkauf oder Handel?
Die Unterscheidung zwischen Privatverkäufen und gewerblichem Handel ist entscheidend:
- Privatverkauf: Gelegentliche Verkäufe aus deinem Besitz, ohne Gewinnabsicht, sind steuerfrei.
- Handel: Kaufst du gezielt LEGO®-Sets ein, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, gilt das als Handel. Regelmässigkeit, hohe Verkaufszahlen oder Werbung deuten ebenfalls auf eine gewerbliche Tätigkeit hin.
Was bedeutet das steuerlich?
Einkommenssteuer
- Gewinne aus dem Handel (Einnahmen abzüglich Einkaufskosten und Ausgaben) zählen als steuerpflichtiges Einkommen.
- In der Steuererklärung gibst du diese unter Selbstständige Erwerbstätigkeit oder als Nebenerwerb an.
Mehrwertsteuer (MWST)
- Ab einem Umsatz (nicht Gewinn!) von CHF 100’000 im Jahr wirst du mehrwertsteuerpflichtig.
- Die Anmeldung erfolgt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
AHV-Beiträge
- Wenn dein Gewinn über CHF 2’300 im Jahr liegt, musst du Beiträge an die AHV/IV/EO leisten.
- Die Beiträge betragen rund 10 % deines Gewinns.
Was passiert bei mehr als CHF 100’000 Umsatz?
- MWST-Pflicht: Du musst MWST auf deine Verkäufe ausweisen und abführen.
- Handelsregistereintrag: Ab einem Umsatz von CHF 100’000 ist ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich.
- Buchführungspflicht: Du bist verpflichtet, eine saubere doppelte Buchhaltung zu führen.
Beispiel: Verkäufer Johannes
Johannes ist ein grosser LEGO®-Fan und hat begonnen, Sets günstig einzukaufen und mit Gewinn weiterzuverkaufen. Im letzten Jahr hat er:
- Gesamteinnahmen: CHF 15’000 durch Verkäufe erzielt.
- Einkaufskosten und Spesen: CHF 10’000 (für den Einkauf der Sets, Versandkosten und Plattformgebühren).
- Gewinn: CHF 5’000.
Was bedeutet das für Johannes?
Einkommenssteuer:
- Johannes muss seinen Gewinn von CHF 5’000 in der Steuererklärung unter „Selbstständige Erwerbstätigkeit“ deklarieren.
AHV-Beiträge:
- Da sein Gewinn über CHF 2’300 liegt, muss Johannes AHV-Beiträge zahlen. Bei 10 % wären das rund CHF 500.
MWST:
- Mit CHF 15’000 Umsatz liegt Johannes unter der MWST-Grenze von CHF 100’000. Er muss sich nicht bei der ESTV anmelden.
Fazit für Johannes:
- Johannes sollte alle Verkäufe und Ausgaben gut dokumentieren.
- Er zahlt AHV-Beiträge und Einkommenssteuer auf seinen Gewinn, bleibt aber unter der MWST-Grenze.
Zusammenfassung: Deine Pflichten
- Einkommenssteuer: Gewinne deklarieren, ab dem ersten Franken.
- AHV-Beiträge: Ab einem Gewinn von CHF 2’300 jährlich.
- Mehrwertsteuer: Erst ab CHF 100’000 Umsatz jährlich.
- Handelsregister: Pflicht ab CHF 100’000 Umsatz.
Mit einer sauberen Buchführung und einer klaren Trennung zwischen privaten und gewerblichen Verkäufen kannst du dein LEGO®-Hobby rechtlich sicher gestalten.